Home /
Update zur BEG-Förderung 2026
Sozialer, effizienter und fokussierter: die neue Gebäudeförderung im Überblick


Autor:
Tammo Wallisch
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Ab dem 21.07.2026 ändern sich zentrale Förderbedingungen für Heizungsförderung, Einzelmaßnahmen und die systemische Sanierung.
Für Eigentümer, die aktuell sanieren oder eine Maßnahme planen, bleibt die BEG weiterhin wichtig – allerdings wird sie stärker gestaffelt, teilweise reduziert und gezielter auf besonders ineffiziente Gebäude ausgerichtet.
Wir führen hier für dich auf, was bleibt, was sich ändert und was du jetzt konkret beachten solltest.
Die KfW und das BAFA setzen die Reform zwischen dem 09.07.2026 und 20.07.2026 technisch um. In dieser Zeit können keine neuen (g)BzA oder TPB erstellt werden.
Wichtig ist der Vertrauensschutz für bereits weit fortgeschrittene Vorhaben:
Bereits eingereichte Anträge werden nach den alten Regeln geprüft. Bereits zugesagte Förderungen bleiben ebenfalls bestehen.
Trotz der Reform bleibt die Grundstruktur der BEG erhalten:
Die BEG bleibt damit auch künftig ein zentrales Instrument der Wärmewende.
Der bisher einheitliche Einkommensbonus wird in drei Stufen aufgeteilt:
Damit wird die persönliche Leistungsfähigkeit stärker berücksichtigt. Das zu versteuernde Einkommen kannst du deinem Steuerbescheid entnehmen.
Lebt bei Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das zu versteuernde Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert. Dadurch können mehr Familien in eine günstigere Förderstufe fallen.
Die förderfähigen Ausgaben für Heizungsmaßnahmen werden ab Neustart auf 28.000 Euro reduziert und dann ab dem 01.02.2027 alle sechs Monate um 750 Euro abgesenkt. Bis Ende 2030 sinkt der Wert auf 22.000 Euro.
Der Bonus startet ab Neustart mit 16 Prozentpunktenstatt bislang 20 Prozentpunkten. Anschließend sinkt er ab dem 01.02.2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab Mitte 2028 vollständig.
Ab dem 1. Quartal 2027 kommt ein neuer Bonus für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU bzw. assoziierten Märkten. Damit sollen Wertschöpfung und technologische Souveränität gestärkt werden. Die genauen Details sollen im 2. Halbjahr 2026 veröffentlicht werden. Es ist anzunehmen, dass die Grundförderungen für Geräte aus der EU gleich bleibt und für Nicht-EU-Geräte sinken wird.
Für weitere Effizienzmaßnahmen (z.B. Dämmung der Gebäudehülle) bei Mehrfamilienhäusern gilt künftig eine gestaffelte Begrenzung:
Damit soll die Förderung stärker an die Gebäudestruktur angepasst werden.
Der iSFP-Bonus wird künftig erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Der Bonus wirkt nur auf den Teil der Ausgaben, der über diesem Mindestvolumen liegt.
Für kleinere Maßnahmen kann das die Förderung deutlich verändern.
Der Bonus für Worst Performing Buildings (WPB) wird ab dem ersten Quartal 2027 auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ausgeweitet. Er gilt künftig für Wohn-und Nichtwohngebäude.
Damit richtet sich die Förderung noch stärker auf die energetisch schlechtesten Gebäude.
Die bisherige EE-Klasse wird zum neuen Standard. Der zusätzliche 5-%-Bonus entfällt dadurch.
Gleichzeitig steigt die förderfähige Grundgrenze auf 150.000 Euro pro Wohneinheit. Hintergrund sind die stark gestiegenen Baukosten.
Die Tilgungszuschüsse werden pauschal um 10 Prozentpunkte abgesenkt. Das gilt für alle Effizienzhaus-Stufen sowie auch für kommunale Vorhaben.
Für EH 85 EE und EH 70 EE gibt es künftig keine Tilgungszuschüsse mehr, jedoch weiterhin Zinsvergünstigungen.
Der Bonus für serielles Sanieren wird ausgeweitet und gilt künftig auch für EH 70 EE. Zudem wird die bisherige Deckelung bei der Kombination von SerSan- und WPB-Bonus aufgehoben. Dadurch ist nun eine Erhöhung des Fördersatzes von bis zu 25 % möglich.
Außerdem wird der WPB-Bonus in der systemischen Sanierung neu und strenger definiert.
Die Reform macht die Förderung nicht unwichtiger, aber deutlich differenzierter. Für viele Eigentümer wird die Frage noch wichtiger, wann eine Maßnahme beantragt wird und wie sie aufgebaut ist.
Besonders relevant ist jetzt:
Wer bereits eine TPB oder BzA hat, kann noch von den alten Bedingungen profitieren. Wer erst jetzt plant, sollte die neuen Regeln gezielt in die Strategie einbeziehen.
Gerade in dieser Übergangsphase ist eine fundierte Energieberatung besonders wertvoll.
Wir prüfen für dich,
So vermeiden wir unnötige Verzögerungen und stellen sicher, dass du die Förderlogik bestmöglich nutzt.
Die neuen Förderbedingungen aus der BEG-Reform gelten ab dem 21.07.2026.
Ja, wenn du bereits eine (g)BzA oder TPB hast und die Frist bis zum 20.07.2026 einhältst.
Sie werden nach den alten Förderbedingungen geprüft.
Bereits zugesagte Förderungen bleiben auch nach der BEG-Reform verbindlich bestehen.
Nein, die BEG bleibt bestehen. Sie wird nur sozialer, effizienter und stärker fokussiert ausgestaltet.
Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen ab dem 21.07.2026. Der EE-Bonus in der systemischen Sanierung entfällt ebenfalls.
Ja, ab 2027 kommt ein neuer Bonus für europäische Wertschöpfung. Gleichzeitig sinken manche Förderbestandteile schrittweise.
Die BEG-Reform bringt neue Chancen, aber auch neue Anforderungen. Entscheidend ist jetzt eine saubere Planung mit Blick auf Fristen, Förderlogik und Wirtschaftlichkeit.
Vereinbare jetzt dein kostenloses Erstgespräch – wir prüfen gemeinsam, welche Förderwege für dein Projekt aktuell die beste Lösung sind.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Für eine kostenlose Ersteinschätzung und alle anderen Fragen, buche einfach einen Termin. Wir rufen Dich zurück.
Termin vereinbarenOder ruf uns an unter:
0171 - 2038234
Oder schreib uns eine E-Mail zu Deinem Projekt:
tammo@eneeco.de