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Update zur BEG-Förderung 2026

Was die BEG-Reform für dein Sanierungsprojekt bedeutet

Sozialer, effizienter und fokussierter: die neue Gebäudeförderung im Überblick

Alles über die BEG-Reform im Juli 2026

Tammo Wallisch

Autor:

Tammo Wallisch

Kurz und knapp

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Ab dem 21.07.2026 ändern sich zentrale Förderbedingungen für Heizungsförderung, Einzelmaßnahmen und die systemische Sanierung.

Für Eigentümer, die aktuell sanieren oder eine Maßnahme planen, bleibt die BEG weiterhin wichtig – allerdings wird sie stärker gestaffelt, teilweise reduziert und gezielter auf besonders ineffiziente Gebäude ausgerichtet.

Wir führen hier für dich auf, was bleibt, was sich ändert und was du jetzt konkret beachten solltest.

Jetzt loslegen

Die aktuelle Lage: Übergangsphase mit Stichtag

Die KfW und das BAFA setzen die Reform zwischen dem 09.07.2026 und 20.07.2026 technisch um. In dieser Zeit können keine neuen (g)BzA oder TPB erstellt werden.

Wichtig ist der Vertrauensschutz für bereits weit fortgeschrittene Vorhaben:

  • Wer bereits eine (g)BzA oder TPB erhalten hat, kann noch bis zum 20.07.2026 Anträge zu den bisherigen Konditionen stellen.
  • Bei der KfW muss der Antrag bis 20.07.2026, 20:00 Uhr eingehen.
  • Beim BAFA gilt der Stichtag 20.07.2026, 23:59 Uhr.

Bereits eingereichte Anträge werden nach den alten Regeln geprüft. Bereits zugesagte Förderungen bleiben ebenfalls bestehen.

BEG-Reform: Was bleibt gleich?

Trotz der Reform bleibt die Grundstruktur der BEG erhalten:

  • Die KfW bleibt zuständig für die Heizungsförderung.
  • Das BAFA fördert weiterhin weitere Effizienzmaßnahmen.
  • Die Förderung erfolgt weiterhin als anteilige Zuschussförderung bei Einzelmaßnahmen.
  • Die systemische Sanierung bleibt für Wohn- und Nichtwohngebäude als Kreditförderung bestehen.
  • Der Ergänzungskredit bleibt erhalten.
  • Die Grundförderung bleibt für alle Antragstellergruppen bestehen.
  • Alle bislang geförderten Heizungssysteme bleiben förderfähig.

Die BEG bleibt damit auch künftig ein zentrales Instrument der Wärmewende.

Heizungsförderung: das ändert sich

Einkommensbonus wird stärker gestaffelt

Der bisher einheitliche Einkommensbonus wird in drei Stufen aufgeteilt:

  • bis 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen (zvE): 40 %
  • 30.000 bis 40.000 Euro zvE: 30 %
  • 40.000 bis 50.000 Euro zvE: 10 %

Damit wird die persönliche Leistungsfähigkeit stärker berücksichtigt. Das zu versteuernde Einkommen kannst du deinem Steuerbescheid entnehmen.

Familien werden zusätzlich entlastet

Lebt bei Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das zu versteuernde Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert. Dadurch können mehr Familien in eine günstigere Förderstufe fallen.

Förderfähige Ausgaben sinken schrittweise

Die förderfähigen Ausgaben für Heizungsmaßnahmen werden ab Neustart auf 28.000 Euro reduziert und dann ab dem 01.02.2027 alle sechs Monate um 750 Euro abgesenkt. Bis Ende 2030 sinkt der Wert auf 22.000 Euro.

Klimageschwindigkeitsbonus wird vorgezogen reduziert

Der Bonus startet ab Neustart mit 16 Prozentpunktenstatt bislang 20 Prozentpunkten. Anschließend sinkt er ab dem 01.02.2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab Mitte 2028 vollständig.

Neuer Bonus für europäische Wertschöpfung

Ab dem 1. Quartal 2027 kommt ein neuer Bonus für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU bzw. assoziierten Märkten. Damit sollen Wertschöpfung und technologische Souveränität gestärkt werden. Die genauen Details sollen im 2. Halbjahr 2026 veröffentlicht werden. Es ist anzunehmen, dass die Grundförderungen für Geräte aus der EU gleich bleibt und für Nicht-EU-Geräte sinken wird.

Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle und weitere Effizienzmaßnahmen

Mehrfamilienhäuser: neue Degression bei förderfähigen Ausgaben

Für weitere Effizienzmaßnahmen (z.B. Dämmung der Gebäudehülle) bei Mehrfamilienhäusern gilt künftig eine gestaffelte Begrenzung:

  • 1. Wohneinheit: 30.000 Euro
  • 2. bis 6. Wohneinheit: 15.000 Euro je WE
  • ab der 7. Wohneinheit: 8.000 Euro je WE

Damit soll die Förderung stärker an die Gebäudestruktur angepasst werden.

iSFP-Bonus: höhere Einstiegshürde

Der iSFP-Bonus wird künftig erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Der Bonus wirkt nur auf den Teil der Ausgaben, der über diesem Mindestvolumen liegt.

Für kleinere Maßnahmen kann das die Förderung deutlich verändern.

Neuer WPB-Bonus für Dämmmaßnahmen

Der Bonus für Worst Performing Buildings (WPB) wird ab dem ersten Quartal 2027 auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ausgeweitet. Er gilt künftig für Wohn-und Nichtwohngebäude.

Damit richtet sich die Förderung noch stärker auf die energetisch schlechtesten Gebäude.

Systemische Sanierung: Effizienzhaus-Förderung im Wandel

EE-Klasse wird Standard

Die bisherige EE-Klasse wird zum neuen Standard. Der zusätzliche 5-%-Bonus entfällt dadurch.

Gleichzeitig steigt die förderfähige Grundgrenze auf 150.000 Euro pro Wohneinheit. Hintergrund sind die stark gestiegenen Baukosten.

Tilgungszuschüsse sinken

Die Tilgungszuschüsse werden pauschal um 10 Prozentpunkte abgesenkt. Das gilt für alle Effizienzhaus-Stufen sowie auch für kommunale Vorhaben.

Für EH 85 EE und EH 70 EE gibt es künftig keine Tilgungszuschüsse mehr, jedoch weiterhin Zinsvergünstigungen.

Serielle Sanierung wird stärker gefördert

Der Bonus für serielles Sanieren wird ausgeweitet und gilt künftig auch für EH 70 EE. Zudem wird die bisherige Deckelung bei der Kombination von SerSan- und WPB-Bonus aufgehoben. Dadurch ist nun eine Erhöhung des Fördersatzes von bis zu 25 % möglich.

Außerdem wird der WPB-Bonus in der systemischen Sanierung neu und strenger definiert.

Was die Reform für deine Planung bedeutet

Die Reform macht die Förderung nicht unwichtiger, aber deutlich differenzierter. Für viele Eigentümer wird die Frage noch wichtiger, wann eine Maßnahme beantragt wird und wie sie aufgebaut ist.

Besonders relevant ist jetzt:

  • der richtige Zeitpunkt für die Antragstellung,
  • die korrekte Einordnung von Einkommen und Familienstand,
  • die Wirtschaftlichkeit größerer Maßnahmenpakete
  • und die Frage, ob sich eine Maßnahme noch vor oder erst nach dem Stichtag lohnt.

Wer bereits eine TPB oder BzA hat, kann noch von den alten Bedingungen profitieren. Wer erst jetzt plant, sollte die neuen Regeln gezielt in die Strategie einbeziehen.

Wie wir dich jetzt unterstützen

Gerade in dieser Übergangsphase ist eine fundierte Energieberatung besonders wertvoll.

Wir prüfen für dich,

  • ob ein bestehender Antrag noch unter den alten Bedingungen möglich ist,
  • welche Förderhöhe aktuell realistisch ist,
  • ob sich eine Kombination von Maßnahmen lohnt
  • und wie du deine Sanierung ab dem 21.07.2026 optimal aufstellst.

So vermeiden wir unnötige Verzögerungen und stellen sicher, dass du die Förderlogik bestmöglich nutzt.

BEG-Reform 2026 – häufige Fragen

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Die neuen Förderbedingungen aus der BEG-Reform gelten ab dem 21.07.2026.

Kann ich noch nach den alten Konditionen beantragen?

Ja, wenn du bereits eine (g)BzA oder TPB hast und die Frist bis zum 20.07.2026 einhältst.

Was passiert mit bereits eingereichten Förderanträgen?

Sie werden nach den alten Förderbedingungen geprüft.

Was passiert mit bereits zugesagten Förderungen?

Bereits zugesagte Förderungen bleiben auch nach der BEG-Reform verbindlich bestehen.

Wird die BEG insgesamt abgeschafft?

Nein, die BEG bleibt bestehen. Sie wird nur sozialer, effizienter und stärker fokussiert ausgestaltet.

Welche Bonusförderungen fallen weg?

Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen ab dem 21.07.2026. Der EE-Bonus in der systemischen Sanierung entfällt ebenfalls.

Wird die Förderung für Wärmepumpen verändert?

Ja, ab 2027 kommt ein neuer Bonus für europäische Wertschöpfung. Gleichzeitig sinken manche Förderbestandteile schrittweise.

 

Jetzt rechtzeitig handeln

Die BEG-Reform bringt neue Chancen, aber auch neue Anforderungen. Entscheidend ist jetzt eine saubere Planung mit Blick auf Fristen, Förderlogik und Wirtschaftlichkeit.

 

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